Zukunft gestalten.

AGBs

Mairaum GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verträge sowie die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäfte, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich durch die Mairaum GmbH bestätigt wurden.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens zustande. Der Kunde erhält ein Exemplar des ausgefertigten Auftrags als Auftragsbestätigung. Die Mairaum GmbH ist berechtigt, vom Angebot oder vom abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme etwaiger Folgekosten zurückzutreten, Lieferungen vorübergehend einzustellen oder für alle noch offenen Lieferungen Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen, wenn während des Vertragsverhältnisses Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, geforderte Anzahlungen nicht erfolgen oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen.

3. Preise, Verrechnung und Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und gelten nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden. Die Mairaum GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Anzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist sie berechtigt, etwaige Rabatte zu widerrufen und die Differenz zu den Listenpreisennachzubelasten. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Abzug sofort fällig. Bei Objektaufträgen sind ein Drittel der Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und ein Drittel bei Abnahme zu leisten. Zahlung per Wechsel oder Scheck ist ausgeschlossen. Gewährleistungseinbehalte sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitsdatum gesetzliche Verzugszinsen verrechnet, auch ohne Mahnung. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Zahlungen werden zunächst zur Begleichung von Nebenkosten (z. B. Mahn-, Inkasso- oder Verzugsgebühren) und sodann auf die älteste Hauptforderung angerechnet – unabhängig vom angegebenen Verwendungszweck.

4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und begründen keine Verpflichtung zur Auftragsannahme. Sie sind entgeltlich; im Fall der Auftragserteilung wird das Entgelt gutgeschrieben.

5. Versandkosten und Lieferung
Ab einem Nettowarenwert von € 3.650,00 erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei geringeren Auftragswerten wird ein Transportkostenanteil von 5 % des Auftragswerts, mindestens jedoch € 15,00, berechnet. Für Sonderverpackungen oder besondere Versandarten werden die Mehrkosten weiterverrechnet. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Geschäfte. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Liefertermine gelten vorbehaltlich eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs. Fixtermine müssen schriftlich bestätigt werden. Streiks, höhere Gewalt, Materialengpässe oder Betriebsstörungen entbinden die Mairaum GmbH von ihren Lieferverpflichtungen. Daraus resultierende Verzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatzforderungen. Die Lieferung erfolgt – mangels anderer Vereinbarung – per LKW, Post oder Bahn. Der Kunde hat für freie Zufahrt, geeignete Transportwege und ausreichenden Montageraum zu sorgen. Besondere Lieferumstände (z. B. enge Stiegenhäuser) sind im Vorfeld schriftlich bekannt zu geben, andernfalls trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten. Im Fall des Annahmeverzugs kann die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert, verrechnet und fällig gestellt oder anderweitig verkauft werden.

6. Einbau und Montage
Einbau- und Montagearbeiten werden – sofern nicht anders vereinbart – durch Fachpersonal der Mairaum GmbH gegen gesonderte Vergütung zu den üblichen Sätzen durchgeführt. Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Lieferscheins die ordnungsgemäße Durchführung und die Übernahme der Ware. Werden Einbau oder Montage durch Dritte durchgeführt, übernimmtdie Mairaum GmbH keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum der Mairaum GmbH. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwirbt die Mairaum GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis ihrer Forderung. Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind erst nachvollständiger Bezahlung zulässig. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Ansprüche gegenüber dem Dritten samt Nebenrechten im Voraus an die Mairaum GmbH ab. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und bei Zugriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu informieren. Im Fall von Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Bonität kann die Mairaum GmbH die Vorbehaltsware zurücknehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichkommt. Der Kunde haftet für Mindererlöse beim Weiterverkauf sowie für Rücktransport-, Weitertransport- und Lagerkosten.

8. Reklamation, Gewährleistung und Schadenersatz
Die Haftung der Mairaum GmbH ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Transportschäden sind sofort bei Übergabe zu melden. Mängelrügen sind binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls verfallen alle Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt eine Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Ein Rücktritt vom Vertrag (Wandlung) ist ausgeschlossen. Holzbedingte Farb- und Maserungsabweichungen gelten nicht als Mangel. Änderungen in Konstruktion oder Material bleiben vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen haben. Die Gewährleistungsfrist beginnt durch Nachbesserung nicht neu zu laufen. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe. Kosten eigenmächtiger Mängelbehebung werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung übernommen. Gewährleistung berechtigt nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen. Unsachgemäße Fremdreparaturen führen zum Ausschluss aller Gewährleistungs- undGarantieansprüche. § 934 ABGB (laesio enormis) findet keine Anwendung.

9. Stornogebühren und Warenrücknahme
Im Fall der Vertragsrückabwicklung fällt eine Bearbeitungsgebühr von5 % des Auftragswerts an. Zusätzlich werden alle bis dahin entstandenen Kosten verrechnet. Für individuell angefertigte oder speziell beschaffte Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei bereits benutzter Ware (inkl. Muster- und Ausstellungsstücken) wird eine entsprechende Wertminderung verrechnet.

10. Planungen
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen bleiben alleiniges Eigentum der Mairaum GmbH. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig. Auf Verlangen sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit der Mairaum GmbH findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Hall in Tirol. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Hall in Tirol. DieMairaum GmbH ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.